Liberale Frauen Düsseldorf:
Flexible Frauenquote in
börsennotierten Unternehmen muss kommen

 

Zur aktuellen Debatte zur Einführung einer gesetzlichen Frauenquote in Unternehmen gibt die Bezirksvorsitzende der LIBERALEN FRAUEN Düsseldorf und Mitglied des Vorstandes der Liberalen Frauen NRW Hannelore Hanning folgendes zur Kenntnis: Der Landesverband der LIBERALEN FRAUEN Nordrhein-Westfalen positioniert sich klar für die gesetzliche Einführung einer flexiblen Frauenquote in börsennotierten Unternehmen, sofern die freiwillige Selbstverpflichtung bis 2018 ohne beachtliche Ergebnisse abläuft. Ein Vorbild könnte Frankreich sein, das im Januar eine Quote einführte. Um den Frauenanteil in Führungspositionen zu erhöhen, seien nicht nur gezielte Fördermaßnahmen wie beispielsweise bessere Kinderbetreuung, familienbegleitende Kinderbetreuung und flexiblere Arbeitszeiten notwendig, sondern auch die Einführung einer flexiblen Frauenquote in Unternehmen. Seit zehn Jahren gibt es eine freiwillige Selbstverpflichtung der Unternehmen ohne nennenswerte Erfolge. Einer Studie des Deutschen Instituts für Wirtschaftsforschung (DIW) zufolge beträgt in Deutschland der Anteil von Frauen in Vorständen der 200 größten Unternehmen lediglich 3,2 Prozent. Nur 29 der insgesamt 906 Vorstandsposten wurden 2010 von Frauen besetzt. Bei den DAX-Unternehmen ist der Anteil noch geringer. Dies sei ein unhaltbarer Zustand, so die Bezirksvorsitzende Hannelore Hanning. Vorbildhaft ist der Mittelstand. 40 Prozent der mittelständischen Unternehmen werden von Frauen gegründet und die Quote weiblicher Führungskräfte liegt schon bei über 25 Prozent. Falls bis Jahresende die Konzerne nicht selbst aktiv werden, will auch die EU-Kommission rechtliche Vorgaben für eine Frauenquote in Aufsichtsräten erwägen. In Deutschland werden die Stimmen nach einer gesetzlich geregelten Frauenquote immer lauter. Der Koalitionsvertrag von CDU/CSU und FDP betont das Ziel der Erhöhung des Anteils von Frauen in Führungspositionen. Die Ziele des Bundesgleichstellungsgesetzes und des Bundesgremienbesetzungsgesetzes werden unterstützt und mit Nachdruck verfolgt, so Hanning.