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Die
neue Landesregierung handelt schnell. Der Windkrafterlass liegt
als Entwurf vor und wird voraussichtlich im Oktober verabschiedet.
Der unsinnigen Erstellung von Windkraftanlagen im Binnenland
wird damit Einhalt geboten, die Kommunen werden nicht mehr geknebelt,
die Rückbaubewirtschaftung wird festgelegt.
Die
Formulierung bei der Festsetzung des Abstandes von Windkraftanlagen
im Bereich Immissionsschutz '...in der Regel einen Mindestabstand
von 1500 m vorzugeben..' allerdings lässt wieder Ausnahmen zum
Nachteil der Bevölkerung vermuten. Hier gilt es nachzuhaken
und nachzubessern, im Interesse der Bürgerinnen und Bürger.
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