Die neue Landesregierung handelt schnell. Der Windkrafterlass liegt als Entwurf vor und wird voraussichtlich im Oktober verabschiedet. Der unsinnigen Erstellung von Windkraftanlagen im Binnenland wird damit Einhalt geboten, die Kommunen werden nicht mehr geknebelt, die Rückbaubewirtschaftung wird festgelegt.

Die Formulierung bei der Festsetzung des Abstandes von Windkraftanlagen im Bereich Immissionsschutz '...in der Regel einen Mindestabstand von 1500 m vorzugeben..' allerdings lässt wieder Ausnahmen zum Nachteil der Bevölkerung vermuten. Hier gilt es nachzuhaken und nachzubessern, im Interesse der Bürgerinnen und Bürger.

 

 

hier
ein Text der Landtagsfraktion der FDP vom 7.9.2005
(mit Akrobat Reader zu öffnen)